Zum Abschluss des Tages habe ich mir noch eine wirklich harte Nuss ausgesucht. Zumindest für jemanden, der von Haus aus Literaturwissenschaftler ist: Wie man rechtliche Fallstricke in virtuellen Welten vermeidet. Redner war Mark Methenitis, Autor des Law of the Game Blogs und Kolumnist bei Joystick.

Blizard vs. Glider
Ziemlich spannend, weil dabei auch einige bekannte Fälle angesprochen wurden. Zum Beispiel der Fall Glider vs. Blizzard. Zur Erinnerung: Nachdem Blizzard zunächst vom Hersteller der Bot-Software die Einstellung des Vertriebs gefordert hatte, verklagte dieser seinerseits Blizzard. Nach einigem Hin- und Her vor Gericht musste MDY Industries 6 Millionen Dollar Schadenersatz an Blizzard zahlen. Und zwar wegen Verletzung des Urheberrechts und rechtswidriger Einmischung in Blizzards Geschäft. Klingt eindeutig, ist es aber nicht. Das Problem in praktisch allen virtuellen Welten: Wem gehört was? Wenn Spieler in dieser Welt Dinge herstellen, gestalten, kreieren oder verkaufen, dann heisst es bekanntlich noch lange nicht, dass die Rüstungsgegenstände oder ähnliches bei Ebay verscherbeln dürfen. Was nichtsdestotrotz immer noch getan wird. Tatsächlich wird immer wieder länger diskutiert, wer eigentlich was herstellt und wem es gehört.

Richter, die sonst über Autodiebstahl oder Finanzbetrug richten, müssen sich auf solche Fälle erst mal einstellen. Rechtsprechung bei virtuellen Welten explodiert, so Mark Methenitis.

Spieler verklagt Goldfarmer als Spielverderber
Das sich Firmen untereinander beharken ist nicht so ungewöhnlich. Das aber ein Spieler eine Firma verklagt, schon eher. So geschehen im Fall Hernandez gegen IGE. Antonio Hernadez findet es ziemlich ätzend, dass IGE Profit mit Gold und Items aus WoW macht. Abgesehen davon, das es den Blizzard-Bestimmungen zuwider läuft, vermindere es auch seinen Spielspass, so Hernandez. Die IGE-Praxis ist die vieler vergleichbarer Anbieter. Nämlich in Billiglohnländern wie China für kleinen Lohn farmen zu lassen und das Zeug dann für soliden Profit in Europa zu verkloppen. Das geht haarscharf an den Terms of Use von Blizzards MMO vorbei, die sogenannte graue Zone eben. Zum Ausgang der Verfahrens (die Klage stammt aus 2007) konnte ich nichts finden, womöglich gibt es auch noch gar keinen. Schaut man auf die Website von IGE, wird jedenfalls noch immer fleißig geworben.


Wolverine darf nicht mitmachen

Viele MMOs legen Regeln fest, wie Charaktere heißen dürfen, beziehungsweise, wie nicht. Eine Regelung wie sie aussehen dürfen, scheint dagegen nicht nötig, könnte man denken. Weit gefehlt, denn in NCSofts City of Heroes hatten findige Spieler und (wahrscheinlich) Comic-Fans kurzerhand einige Marvel-Charaktere nachgebaut, Wolverine zum Beispiel. Was der Comicverlag Marvel eher unschön fand. User Generated Content ist also nicht unproblematisch. Oder wie Mark es ausdrückte: Man könne zwar seinen Hund Spiderman nennen, seinen Charakter im MMO unter Umständen aber nicht.

Zusammenfassend besteht also die beste Chance auf richtig großen rechtlichen Ärger, wenn man in seiner virtuellen Welt ein Auktionshaus mit echter, harter Währung integriert und dazu noch ein Spielcasino.

Justizia im MMO

Und jetzt ihr!

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